Grabenstätt gehört zu den wenigen Orten um den Chiemsee, die nicht einem der Klöster unterstanden. Erstmalig urkundlich erwähnt wird Grabenstätt am 8. Juni 959 in einer Urkunde von König Otto dem Großen in Salzburg. Bis 1275 war der Ort salzburgerisches Urbar, dann fiel er an Bayern zurück. Schloss Grabenstätt wurde Sitz einer ungeschlossenen Hofmark, deren Inhaber im 18. Jahrhundert die Grafen von Rheinstein und Tattenbach waren. 1803 wird die Hofmark aufgelöst. 1818 wird Grabenstätt eine selbständige politische Gemeinde.